Der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sucht für das Kreiskirchenamt der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm: DICH!
Wir bieten Dir zum 01.09.2026 in Witten eine
mit Doppelqualifikation.
Als modernes kirchliches Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum ist der Bereich Ausbildung ein wichtiger Grundpfeiler unserer Arbeit. Wir fördern und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg zu qualifizierten Berufsausbildungen und legen dabei großen Wert auf eine fundierte, praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung.
Ein Klick hilft weiter: www.kreiskirchenamt.de/ausbildung
So geht es weiter
Dann bewirb Dich für deine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) 2026 über den blauen Button. Wir freuen uns auf Dich!
Frau Julia Tüchelmann
Ausbildungsleitung und Zentrales Bewerbungsmanagement (Gestaltungsraum IV)
Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm
Wideystraße 26
58452 Witten
+49 2302 / 589-155
bewerbung@kirche-hawi.de

Hinweis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden
Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch
IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer
weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im
Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) 2026 entstehen
(Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der
Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen,
nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden
spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeber der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.