Die Evangelische Kirchengemeinde Schwelm sucht für ihr 4-gruppiges Ev. Familienzentrum „Am Brunnen“ab dem 01.03.2026 oder später für den offen und inklusiv arbeitenden Ü3 Bereich mit 52 Kindern eine*n
mit 30-39 Wochenstunden, zunächst befristet bis zum 31.07.2026.
Verlässliche Bindungen sehen wir als Grundlage für die Stärkung der Selbstbildungsprozesse und für Exploration. Wir sind davon überzeugt, dass alle Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, deren wesentliche Entwicklungsmotoren die eigene Neugier und eigene Erfahrungen sind. Eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie inklusives Denken prägen unsere Arbeit. Wir engagieren uns für die Rechte und für die Beteiligung von Kindern, sowie gegen sexuelle Misshandlung und Gewalt.
Einblicke in die Räumlichkeiten und unsere Arbeit gibt Ihnen unsere Homepage: www.kitaambrunnen.de
Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.
Dann bewerben Sie sich als Pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d) in Schwelm. Wir freuen uns auf Sie!
Diese Stelle ist für Sie nicht interessant? Wir freuen uns dennoch über eine Weiterleitung oder Empfehlung an Interessierte, für die diese Stelle passen könnte.
Ms Julia Tüchelmann
Ausbildungsleitung und Zentrales Bewerbungsmanagement (Gestaltungsraum IV)
Ev. Kirchengemeinde Schwelm
Potthoffstraße 40
58332 Schwelm
+49 2302 / 589-155
bewerbung@kirche-hawi.de

Hinweis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden
Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch
IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer
weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im
Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d) entstehen
(Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der
Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen,
nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden
spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/