Der Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten sucht für sein "Haus am Weststrand" auf Norderney eine*n
in Vollzeit (39 Wochenstunden), befristet zur Krankheitsvertretung.
Das Gästehaus umfasst 52 Gästezimmer für bis zu 100 Gäste sowie verschiedene Freizeit- und Aufenthaltsräume. Es erwartet Sie ein ansprechender Arbeitsplatz in einem aufgeschlossenen Team in christlich geprägter Atmosphäre direkt am Meer.
Möchten Sie weitere Informationen? Ein Klick hilft weiter: https://www.haus-am-weststrand.de/
Dann bewerben Sie sich jetzt als Speisesaal-Leitung (m/w/d) auf Norderney. Wir freuen uns auf Sie!
Ms Julia Tüchelmann
Ausbildungsleitung und Zentrales Bewerbungsmanagement (Gestaltungsraum IV)
Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten
Am Weststrand 1
26548 Norderney
04932 / 84060
info@haus-am-weststrand.de

Hinweis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden
Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch
IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer
weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im
Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Speisesaal-Leitung (m/w/d) entstehen
(Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der
Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen,
nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden
spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/
Hinweis für Personalvermittler
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeber der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie der Verband der Ev. Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm keine unaufgefordert durch Personalvermittler zugesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.